In den seltensten Fällen kommt es zu schwerwiegenden Problemen nach einer kosmetischen Operation, jedoch kann die Möglichkeit einer Komplikation trotz größter Sorgfalt des erfahrenen Operateurs nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Nach der Novellierung des Gesundheitsreformgesetzes ab dem 01.04.2007 sind Patienten für die Nachbehandlungskosten einer außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführten Operation selbst verantwortlich.
Sie können sich dieses finanzielle Risiko durch einen entsprechenden Versicherungsschutz absichern.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Beratungsgespräch.